InhaltEntscheidungsabschriftenNordrhein-Westfälische Rechtsprechungsdatenbank NRWEWenn Sie eine Entscheidungsabschrift benötigen, prüfen Sie bitte zunächst, ob die von Ihnen gesuchte Entscheidung bereits in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE (www.nrwe.de) Die nordrhein-westfälische Rechtsprechungsdatenbank NRWE enthält ungekürzte und anonymisierte Entscheidungen aus allen Gerichtsbarkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen, die von öffentlichem Interesse sind. Für die Recherche stehen Ihnen umfangreiche Suchfunktionen zur Verfügung. Die private Nutzung der dort eingestellten Entscheidungstexte ist kostenfrei (§ 124 Abs. 1 S. 1 JustG NRW i.V.m. § 4 Absatz 7 JVKostO). Ansprechpartner: Wenn eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln noch nicht in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE veröffentlicht worden ist, können Sie die Einstellung in die Datenbank - am einfachsten per E-Mail EntscheidungsversandAnonymisierte Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln werden grundsätzlich nicht mehr in Schriftform übermittelt, sondern im Falle einer Anforderung in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE eingestellt. Dies stellt für uns einen geringeren Aufwand dar und ist für Sie eine kostenfreie Möglichkeit zum Erhalt der gewünschten Entscheidung. Sollten Sie gleichwohl eine Entscheidungsübersendung wünschen, geben Sie in Ihrer Anforderung unbedingt an, dass die Entscheidung unabhängig von der Einstellung in NRWE an Sie übersandt werden soll. Beachten Sie dabei, dass für die Übersendung von anonymisierten Entscheidungsabschriften per E-Mail, per Telefax oder per Post grundsätzlich eine Gebühr von 12,50 € je Entscheidung entsteht (Nr. 4 der Anlage zu § 124 Abs. 2 JustG NRW). Bitte senden Sie uns einen Antrag unter Angabe des Aktenzeichens möglichst per E-Mail An den Telefax: 0221 / 7711 - 600.
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