Oberlandesgericht Köln

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Zulassung

  • Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung setzt ein mindestens viersemestriges Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes, das Bestehen der Zwischenprüfung, den Nachweis der fachspezifischen Fremdsprachenkompetenz und die Teilnahme an einer praktischen Studienzeit voraus.

  • Der Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung kann frühestens drei Monate und muss spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Klausurmonat gestellt werden.

  • Bei Vorliegen aller Zulassungsvoraussetzungen wird eine Nachricht von der Zulassung übersandt. Mit der Zulassung wird die Meldung für den Prüfling bindend. Der Klausurmonat kann nicht mehr vom Prüfling geändert werden. Die Ladungen zu den Klausuren werden am Anfang des jeweiligen Klausurmonats verschickt. Ob eine Ladung zu dem gewünschten Klausurtermin erfolgen kann, hängt von der Anzahl der Anmeldungen ab. Liegen mehr Anmeldungen vor als Plätze zur Verfügung stehen, werden einige Prüflinge in den folgenden Monat gelost. Eine Auslosung in den Monat vor dem gewünschten Klausurmonat ist ausgeschlossen.

 


 

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