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Der Vortrag ist Teil der mündlichen Prüfung in der staatlichen Pflichtfachprüfung und geht dem Prüfungsgespräch voraus (§ 10 Abs. 1 Satz 2 JAG NRW).
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Die Aufgabenstellung für den Vortrag wird dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht oder dem Öffentlichen Recht entnommen.
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Das Rechtsgebiet des Vortrags wird mit der Ladung zur mündlichen Prüfung rund drei Wochen vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Die Zuteilung des Rechtsgebietes für den Vortrag erfolgt nach dem Zufallsprinzip; Wünsche können insoweit nicht geäußert werden.
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Die Vorbereitungszeit auf den Vortrag beträgt eine Stunde, die Vortragszeit höchstens 12 Minuten (§ 15 Abs. 4 Sätze 2 und 3 JAG NRW).
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Zulässige Hilfsmittel sind folgende Gesetzessammlungen:
- Schönfelder (Deutsche Gesetze) nebst Ergänzungsband,
- Sartorius I (Verfassungs- und Vewaltungsgesetze)
- von Hippel-Rehborn (Gesetze des Landes NRW)
- Becksche Textausgabe „Arbeitsgesetze“.
Die Gesetzessammlungen werden gestellt und brauchen daher nicht mitgebracht zu werden.
Näheres ergibt sich aus den amtlichen "Weisungen für den Vortrag".