Oberlandesgericht Köln

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Nebenfachstudium

  • Bei der Berechnung der Semesterzahl, bleiben Semester, in denen der Prüfling Rechtswissenschaft nur im Nebenfach (z.B. in einem Magisterstudiengang) studiert hat, unberücksichtigt, wenn das Nebenfach lediglich einen Teilbereich umfasst hat und ein ordnungsgemäßes Hauptstudium absolviert worden ist. Entsprechende Nachweise sind dem Justizprüfungsamt vorzulegen.

 


 

© Oberlandesgericht Köln, 2012