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Inhalt
Moot Court
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Bei der Berechnung der Fachsemesterzahl für den Freiversuch gemäß § 25 Abs. 1 JAG NRW bleibt ein Semester für die Teilnahme an einer Verfahrenssimulation unberücksichtigt, wenn diese von einer inländischen oder ausländischen Hochschule in fremder Sprache durchgeführt wurde, wenn hierfür Lehrveranstaltungen von mindestens 16 Semesterwochenstunden besucht und ein Leistungsnachweis erworben wurden (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 JAG NRW).
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Dem Antrag auf Nichtberücksichtigung eines Fachsemesters aufgrund der Teilnahme an einer Verfahrenssimulation sind der Leistungsnachweis, ein Nachweis über den Besuch von mindestens 16 Semesterwochenstunden in fremder Sprache und eine Studienbescheinigung beizufügen. Alle Unterlagen müssen im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden.
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Der Leistungsnachweis über die Verfahrenssimulation darf nicht zugleich zum Beleg der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 2 JAG NRW (Zwischenprüfung) oder des § 28 Abs. 3 Satz 3 JAG NRW (Schwerpunktbereichsprüfung) eingesetzt werden (§ 25 Abs. 4 JAG NRW). Dies ist bei der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung zu versichern und wird überprüft.
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Zusätzliche Informationen
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