Oberlandesgericht Köln

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Mitteilung über die Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten

  • Kandidaten, die wegen unzureichender schriftlicher Leistungen (§ 20 Abs. 1 JAG NRW) nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen werden, sondern deren Prüfung für nicht bestanden erklärt wird, erhalten den Durchfallbescheid in der Regel am Ende des dritten Monats nach dem Klausurmonat zugestellt. Wenige Tage nach Versendung der Durchfallbescheide werden die Kennziffern der Prüflinge, deren Prüfungsverfahren aufgrund der schriftlichen Prüfungsergebnisse für nicht bestanden erklärt wurde, auf der Internetseite des JPA veröffentlicht:
    Siehe auch: Klausurenblöcke / Durchfallblöcke

  • Kandidaten, die zur mündlichen Prüfung zugelassen sind, erhalten die Ergebnisse der Klausuren mit der Ladung zur mündlichen Prüfung etwa drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Die mündliche Prüfung findet im Regelfall im fünften Monat nach dem Klausurmonat statt.

 

© Oberlandesgericht Köln, 2012