Navigation
- Wir über uns - Info:
Präsident & Vizepräsident, Geschäftsverteilung, Historie, Justizgebäude, Kunst & Kultur, Leistungsbericht, Wegbeschreibung, Zahlen & Statistik - Aufgaben - Info:
Justizprüfungsamt, Justizverwaltung, Referendarabteilung, Richter auf Probe, Sitzungstage, Struktur, Zuständigkeit- Justizprüfungsamt - Info:
Wir über uns, Weitere Justizprüfungsämter, Erste Prüfung, Erste juristische Staatsprüfung, JPA von A bis Z - Justizverwaltung - Info:
Dezernate, Oberlandesgerichtsbezirk, Organisationsplan der Verwaltung, Kölner Liste, Länderverzeichnis - Referendarabteilung - Info:
Wir über uns, Aktuelles, Gesetzliche Grundlagen, Juristischer Vorbereitungsdienst von A bis Z, Gleichwertigkeits- und Eignungsprüfung - Richter auf Probe - Info:
Einstellungs-voraussetzung - Sitzungstage - Info:
Mündliche Verhandlungstage der einzelnen Zivilsenate - Struktur - Info:
Senate des Oberlandesgerichts - Zuständigkeit - Info:
Berufungen & Revisionen, Spezialzuständigkeiten
- Gerichtsbezirk - Info:
Landgericht im OLG-Bezirk Köln, Landgerichtsbezirk Aachen, Landgerichtsbezirk Bonn, Landgerichtsbezirk Köln - Presse - Info:
Ansprechpartner, Archiv, Letzte Pressemitteilung, Zwangsversteigerungen - Service - Info:
Gütestelle, Bankverbindungen, Empfänger v. Geldauflagen, Formulare, Rollstuhlfahrer u. Schwerbehinderte, Nachtbriefkasten, Öffnungszeiten, Telefonverzeichnis, Entscheidungsabschriften, Terminvorschau, Unterhaltsleitlinien - 100 Jahre Justizgebäude - Info:
100 Jahre Gericht im Veedel - Justiz landesweit - Info:
Bürgerservice, Online-Verfahren, Rechtsbibliothek, Adressen&Links, Broschüren, Online-Stellenmarkt
|
Inhalt
Hilfsmittel bei den Aufsichtsarbeiten
-
Die für die schriftlichen Aufsichtsarbeiten benötigten Gesetzestexte sind von den Prüflingen mitzubringen: Zugelassen sind: - Schönfelder "Deutsche Gesetze" nebst Ergänzungsband - Sartorius I "Verfassungs- und Verwaltungsgesetze" - von Hippel-Rehborn "Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen"
-
Die verwendeten Gesetzestexte sollen auf Stand der letzten Nachlieferung zu Beginn des Klausurmonats sein.
-
Die mitgebrachten Gesetzessammlungen dürfen keinerlei Anmerkungen, Unterstreichungen oder Ähnliches enthalten. Ebenso ist die vorherige Markierung in den Gesetzessammlungen durch Aufkleber / Register jeder Art sowie die Verwendung von Registern jeder Art während der Bearbeitung nicht gestattet. Weitere Hilfsmittel, wie beschriftete oder bedruckte Aufkleber / selbstklebende Zettel, persönliche Aufzeichnungen, Taschenrechner, elektronische Datenverarbeitungsgeräte, Mobiltelefone oder andere Telekommunikationseinrichtungen, dürfen nicht mitgenommen werden; jedenfalls müssen Handys vor Beginn der Klausur ausgeschaltet und unaufgefordert beim Aufsichtführenden abgegeben werden. Verstöße werden als Täuschungsversuch im Sinne von § 22 Abs. 3 JAG NRW (2003) gewertet.
-
Es liegt in der Verantwortung des Prüflings, dass die Gesetzestexte an den Tagen, an denen die Aufsichtsarbeiten angefertigt werden, vollständig vorliegen.
|
Zusätzliche Informationen
|