Oberlandesgericht Köln

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Feier

  • Da das Gebäude Reichenspergerplatz unmittelbar an den Gehweg angrenzt, wird dringend gebeten, mit Rücksicht auf Passanten und Bedienstete sowie auf das Erscheinungsbild des Gebäudes auf eine Feier im Anschluss an die Prüfung vor dem Gebäude zu verzichten und die Feier an andere, geeignetere Örtlichkeiten zu verlegen.

  • In jedem Fall darf vor dem Gebäude kein Abfall zurückgelassen werden. Die Prüflinge werden daher nachdrücklich gebeten, dafür zu sorgen, dass der Abfall (leere Flaschen, Gläser, Pappbecher, Verpackungen etc.) mitgenommen wird.

  • Außerdem sind Lärmbelästigungen für die im Gebäude arbeitenden Personen unbedingt zu vermeiden.

 


 

© Oberlandesgericht Köln, 2012