Oberlandesgericht Köln

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Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten

Die Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten einschließlich der Gutachten der Prüferinnen und Prüfer kann erst nach Abschluss des Prüfungsverfahrens, das heißt nach Zugang des Zeugnisses oder des Bescheides über das Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung erfolgen.

Der Antrag auf Einsichtnahme ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der das Verfahren abschließenden Prüfungsentscheidung (Zustellung des Prüfungsbescheides) bei dem

 

    Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln

    Reichenspergerplatz 1

    50670 Köln

 

zu stellen (§ 23 Abs. 2 JAG NRW). Es werden im Regelfall zwei Termine, an denen die Einsichtnahme erfolgen kann, bekannt gegeben.

 


 

© Oberlandesgericht Köln, 2012