Oberlandesgericht Köln

Startseite | Übersicht | Impressum |

Erste Prüfung

Prüfungssaal 442 Prüfungssaal 442

Die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung. Die Schwerpunktbereichsprüfung wird von den Universitäten abgenommen und geht zu 30 % in die Gesamtnote der ersten Prüfung ein. Die staatliche Pflichtfachprüfung wird vor einem der Justizprüfungsämter abgelegt und geht zu 70 % in die Gesamtnote der ersten Prüfung ein.

 



Gesetzliche Grundlagen


 

© Oberlandesgericht Köln, 2012