I. Aufgaben
Die Referendarabteilung leitet die Ausbildung der im Oberlandesgerichtsbezirk Köln eingestellten Referendarinnen und Referendare. In Abstimmung mit den Landgerichten des Bezirks (Aachen, Bonn und Köln) regelt sie den Ausbildungsverlauf und allgemeine Fragen der Organisation des juristischen Vorbereitungsdienstes.
II. Bewerbungsverfahren
Im Oberlandesgerichtsbezirk Köln werden monatlich Referendarinnen und Referendare im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses eingestellt. Das Gesuch kann abgelehnt werden, wenn die Ausbildungsmöglichkeiten des Oberlandesgerichtsbezirks nicht ausreichen, um alle Bewerber einzustellen. Seit Jahren reichen die Ausbildungskapazitäten im hiesigen Bezirk nicht aus, um alle Bewerberinnen und Bewerber aufzunehmen. Aus diesem Grund werden nur diejenigen eingestellt, die durch längeren Wohnsitz oder eine sonstige engere Beziehung dauerhaft mit dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln verbunden sind. Wegen der Einzelheiten wird auf das Merkblatt zum Bewerbungsverfahren verwiesen, das auch auf der Homepage des Oberlandesgerichts zu finden ist.
Im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Köln werden die Bewerberinnen und Bewerber - wie im gesamten Land Nordrhein-Westfalen - ausschließlich nach der Dauer der Wartezeit ausgewählt (Stichtag ist der Eingang der vollständigen Bewerbung). Wehrdienst- und Zivildienstleistende können unter den Voraussetzungen des § 11a Arbeitsplatzschutzgesetz zeitlich bevorzugt berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung von Härtefällen ist möglich.
III. Ablauf des juristischen Vorbereitungsdienstes
Praktische Ausbildung
Die Referendarinnen und Referendare werden nach dem Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 11.03. 2003, das zum 01.07.2003 in Kraft getreten ist, vierundzwanzig Monate lang wie folgt in der Praxis ausgebildet:
- fünf Monate bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen;
- drei Monate bei einer Staatsanwaltschaft oder, wenn die Ausbildungsmöglichkeiten bei den Staatsanwaltschaften des Bezirks nicht ausreichen, bei einem ordentlichen Gericht in Strafsachen;
- drei Monate bei einer Verwaltungsbehörde;
- zehn Monate bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt
- drei Monate nach Wahl der Referendarinnen oder Referendare zur Ausbildung bei einer Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist (Wahlstation).
Arbeitsgemeinschaften
Darüber hinaus werden die Referendarinnen und Referendare folgenden Arbeitsgemeinschaften zugewiesen:
- während der ersten 5 Monate einer zivilrechtlichen Arbeitsgemeinschaft bei einem Landgericht, die mit einem einmonatigen Einführungslehrgang beginnt,
- während des 6. bis 8. Ausbildungsmonats einer strafrechtlichen Arbeitsgemeinschaft bei einem Landgericht, die mit einem einwöchigen Einführungslehrgang beginnt,
- während des 9. bis 11. Ausbildungsmonats einer öffentlich-rechtlichen Arbeitsgemeinschaft bei der Bezirksregierung Köln,
- während des 12. bis 20. Ausbildungsmonats einer zivilrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Arbeitsgemeinschaft mit integriertem Klausurenkurs bei dem Oberlandesgericht oder einem Landgericht.
Im 21. Monat wird der schriftliche Teil der zweiten juristischen Staatsprüfung mit der Anfertigung von acht Klausuren abgelegt. Es schließen sich die Wahlstation (22. - 24. Ausbildungsmonat) und die mündliche Prüfung (26. Monat) an.
IV. Geschäftsentwicklung
Im Jahr 2010 sind im Oberlandesgerichtsbezirk 524 Referendarinnen und Referendare in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen. Im diesem Jahr waren 634 Bewerbungen eingegangen. Die durchschnittliche Wartezeit zwischen dem Eingang der Bewerbung und der Einstellung liegt bei ca. 6 Monaten.
Zum Stichtag 31.12.2010 wurden im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln 1.325 Referendarinnen und Referendare (davon 641 weiblich) ausgebildet.