Oberlandesgericht Köln

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Justizprüfungsamt

I. Aufgaben

Das Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln führt neben den Justizprüfungsämtern bei den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Hamm die staatliche Pflichtfachprüfung für die Studierenden der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Nordrhein-Westfalen, vornehmlich der rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Bonn und Köln, durch. Die Vorsitzende des Justizprüfungsamts ist zuständig für die Ausstellung des Zeugnisses über die erste Prüfung.

Das Justizprüfungsamt besteht aus der Vorsitzenden (Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht), einem ständigen Vertreter (Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht) und weiteren Mitgliedern. Der Kreis der rund 250 Prüferinnen und Prüfer setzt sich zusammen aus Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notaren und Beamtinnen und Beamten des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes sowie sonstigen Personen mit der Befähigung zum Richteramt, die aufgrund ihrer Tätigkeit in der Praxis geeignet erscheinen.

II. Erste Prüfung und staatliche Pflichtfachprüfung

Die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung, die zu 30 % in die Gesamtnote der ersten Prüfung eingeht und einer staatlichen Pflichtfachprüfung, die zu 70 % in die Gesamtnote der ersten Prüfung eingeht. Beide Prüfungen müssen bestanden werden, um zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden.

Über das Bestehen der ersten Prüfung wird ein einheitliches Zeugnis erteilt, das die Ergebnisse der Schwerpunktbereichsprüfung und der Pflichtfachprüfung sowie eine Gesamtnote enthält.

Die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; der schriftliche Teil geht dem mündlichen voraus. Der schriftliche Teil besteht aus sechs Aufsichtsarbeiten. Drei sind dem Bürgerlichen Recht, zwei dem Öffentlichen Recht und eine Aufsichtsarbeit ist dem Strafrecht zu entnehmen. Der mündliche Teil besteht aus einem Vortrag und einem Prüfungsgespräch.

Meldungen

Im Jahr 2010 begannen 1.023 Prüflinge mit der staatlichen Pflichtfachprüfung.

Erledigungen und Prüfungsergebnisse

1.126 Prüflinge beendeten im Jahr 2010 das Prüfungsverfahren. Darunter waren 471 Freiversuchskandidaten und 94 Wiederholer.
Die mündliche Prüfung der staatlichen Pflichtfachprüfung findet regelmäßig im fünften Monat nach den Klausuren statt. Im Jahr 2009 waren es 150 mündliche Prüfungstermine.

In der staatlichen Pflichtfachprüfung ist der Anteil der Prädikatsnoten mit 14,9 &% fast konstant geblieben (2009: 14,8 %); wieder hat ein Kandidat die Spitzennote "sehr gut" sowohl in der staattliche Pflichtfachprüfung als auch in der Gesamtnote erzielt.
Die Misslingensquote ist erneut leicht gesunken auf 30,31 % (2009: 33,75 %, 2008: 33,65 %, 2007: 37,80 %)). Wie in allen Jahren haben die Freiversuchskandidaten auch 2010 besser abgeschnitten als der Durchschnitt: Sie haben zu 20,38 % ein Prädikat erreicht - darunter das "Sehr gut" - und die Misslingensquote betrug hier "nur" 26,33 %.

Auch im Jahr 2010 hat sich demnach bestätigt, dass es eine star,e von der Änderung des Prüfungsrechts "unbeeindruckte" Leistungsspitze gibt. Die relative hohe Misslingensquote beruht (allein) darauf, dass in der staatlichen Pflichtfachprüfung zur mündlichen Prüfung nur zugelassen wird, wer einen Klausurnotenschnitt von 3,5 Punkten erzielt und mindestens drei Aufsichtsarbeiten bestanden hat.
Fast alle Prüflinge, die die staatliche Pflichtfachprüfung nicht bestehen, scheitern an der letztgenannten Bedingung.

Im Jahr 2010 hat die Vorsitzende des Justizprüfungsamtes 748 Zeugnisse über die erste Prüfung ausgestellt. 31,95 % der Prüflinge haben eine Prädikatsnote erreichen können.


 

© Oberlandesgericht Köln, 2012