Dezernat für Liegenschaften und Finanzen
Liegenschaften
Haushalt
Kosten- und Leistungsrechnung
Zentrale Beschaffungen
Betrieblicher Arbeitsschutz
Dezernat für Liegenschaften und Finanzen
Das Dezernat für Liegenschaften und Finanzen des Oberlandesgerichts Köln (Dezernat 3) ist für Bauangelegenheiten, Haushalt (Personal-, Sach- und Investitionshaushalt) sowie für Beschaffungsmaßnahmen im gesamten Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft (3 Landgerichte, 3 Staatsanwaltschaften, 23 Amtsgerichte) zuständig. Der Dezernent ist zugleich der Beauftragte für den Haushalt des Oberlandesgerichts.
Das Dezernat trägt dafür Sorge, dass die Justizbehörden einen einheitlichen, dem Stellenwert der Justiz angemessenen Unterbringungs- und Ausstattungsstandard aufweisen. Zu den damit verbundenen Aufgaben gehören insbesondere die Vorbereitung und Planung baulicher Maßnahmen und die Entwicklung von Standortkonzepten zur Unterbringung der Justizbehörden.
Durch die beim Dezernat 3 angesiedelte Zentrale Beschaffungsstelle werden die Vergabeverfahren zur Beschaffungen von Maschinen und Geräten sowie von Einrichtungsgegenständen und Verbrauchsmaterialien durchgeführt und die zweckentsprechende Ausstattung der Justizbehörden geplant und umgesetzt.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Dezernats gehört auch die ausgewogene Verteilung der bei den Sach- und Investitionsmitteln zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an den nachgeordneten Geschäftsbereich.
Seit dem Jahr 2006 ist das Dezernat 3 ebenfalls verantwortlich für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des dem OLG Köln für seinen Geschäftsbereich zugewiesenen Personalausgabenbudgets (PAB). Durch die Einführung der Personalausgabenbudgetierung hängen personalwirtschaftliche Maßnahmen (Besetzung von Planstellen, Einstellung von Tarifbeschäftigten, Beförderungen, Höhergruppierungen pp.) nicht mehr nur von der Stellenführungsmöglichkeit, sondern auch von der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel ab.
Schließlich ist das Dezernat 3 federführend mit der Einführung der controllingorientierten Kosten- und Leistungsrechnung in der Justiz des Landes NRW (Projekt "KICK"), soweit es den Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Köln betrifft, betraut.
Für das Jahr 2010 ergibt sich für die jeweiligen Bereiche folgende Tätigkeitsbilanz:
Liegenschaften
Im Bereich der Vorbereitung und Planung baulicher Maßnahmen und der Entwicklung von Standortkonzepten zur Unterbringung der Justizbehörden wurden im Jahr 2010 im Zusammenwirken mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) folgende Vorhaben durchgeführt und projektiert:
Errichtung des Justizzentrums Aachen
Im Dezember 2007 ist das Justizzentrum Aachen fertiggestellt und Anfang 2008 von den Mitarbeitern der Aachener Justizbehörden bezogen worden.
Die im Anschluss daran notwendigen Sanierungsarbeiten in den Altbautrakten des Land- und Amtsgerichts Aachen sind mit einem Investitionsvolumen von rund 10 Mio. Euro (unter anderem für Umbauten einzelner Räume, Sanierung der Toilettenbereiche, behindertengerechte Erschließung, Anstricharbeiten in den Büro- und Funktionsräumen, komplette Renovierung der Außenfassade, teilweise Erneuerung der Fenster) im Jahr 2010 fortgesetzt und im Innenbereich weitestgehend abgeschlossen worden. Die restlichen Arbeiten werden sich voraussichtlich bis in das Jahr 2012 erstrecken.

(Planung Justizzentrum Aachen Perspektive 2007)
Erweiterung des Amtsgerichts Waldbröl
Das Amtsgericht Waldbröl war bis Anfang des Jahres 2010 an zwei Standorten im Stadtgebiet untergebracht. Diese Unterbringungssituation war wenig bürgerfreundlich und beeinträchtigte die Funktionsabläufe des Gerichts. Die Schwierigkeiten im Geschäftsbetrieb führten vielfach zu höherer Personalbelastung - z.B. durch erheblichen Aktentransport zwischen den Standorten und den Betrieb zweier Gebäudeüberwachungen -. Im Zusammenwirken mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW wurde ein Standortkonzept entwickelt, das eine Erweiterung des Hauptgebäudes vorsah und eine gemeinsame Unterbringung aller Abeilungen des Amtsgerichts ermöglichen sollte. Hierzu ist unmittelbar angrenzend an das Amtsgericht in der Gerichtsstraße 1 ein Erweiterungsbau errichtet worden, der nach seiner Fertigstellung im Februar/März 2010 das Grundbuchamt, Teile der Strafbereichs sowie die Verwaltungsabteilung aufgenommen hat. Der rechtssuchende Bürger kann dadurch seine Ansprechpartner beim Amtsgericht Waldbröl leichter und besser auffinden.
Im Rahmen der Baumaßnahme hat der Altbau des Amtsgerichts Waldbröl einen vollständigen Neuanstrich erhalten. Teilweise wurden auch Fenster erneuert, so dass sich der Altbau vom äußeren Zustand und der Farbgestaltung her an den Neubau hervorragend anfügt. Im Innenbereich des Altbaus sind ebenfalls renovierungsarbeiten und die dringend notwendige großzügigere Umgestaltung der Wachtmeisterei durchgeführt worden.

(Erweiterungsbau Amtsgericht Waldbröl)
Im Jahr 2010 sind darüberhinaus zahlreiche Bauunterhaltungs-, Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen bei verschiedenen Justizbehörden des OLG-Bezirks Köln im Zusammenwirken mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb in Angriff genommen worden. Schwerpunkte lagen bei der
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behindertengerechten Erschließung des Hauptgebäudes des Amtsgerichts Eschweiler durch Einbau eines außenliegenden Aufzuges
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(Teil-)Sanierung von Sitzungssälen im Gebäude Luxemburger Straße des Land- und Amtsgerichts Köln
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Fertigstellung der Fenstersanierung im Gebäude Reichenspergerplatz
(mit einem Gesamtkostenaufwand von rund 6 Mio. Euro sind sämtliche 1.788 Fenster im Gebäude Reichenspergerplatz erneuert worden)
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Fortführung der WC- und der Fassadensanierung des Justizgebäudes Reichenspergerplatz des Oberlandesgerichts Köln.
Haushalt
Im Haushaltsjahr 2010 standen dem Oberlandesgericht Köln für seinen Geschäftsbereich rund 25 Mio. Euro an Sach- und rund 783.000 Euro an Investitionsmitteln zur Verfügung. Zur Begleichung der Mieten für die von den Justizbehörden des OLG-Bezirks genutzten Räumlichkeiten wurden darüber hinaus ca. 32,5 Mio. Euro verausgabt.
Folgende Schwerpunkte wurden bei den Beschaffungsmaßnahmen des Jahres 2010 aus dem Investitionshaushalt berücksichtigt:
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die weitere Ausstattung des Justizzentrums Aachen im Zuge der Grundsanierung der Altbauten
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die Ausstattung des Erweiterungsbaus des Amtsgerichts Waldbröl
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die Beschaffung einer Audio-Videokonferenzanlage für das Landgericht Köln
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die Beschaffung von fahrbaren Regalanlagen für die Grundbuchabteilung des Amtsgerichts Köln
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die Ersatzbeschaffung eines Aktenvernichters für das Oberlandesgericht
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die Ersatzbeschaffung je eines Großkopierers für das Landgericht Bonn und die Staatsanwaltschaft Bonn
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die Ersatzbeschaffung von Mikrofilmgeräten für das LG/AG Aachen
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die Beschaffung eines Kleintraktors für das OLG
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die Erneuerung der TK-Anlagen für das AG Waldbröl, das Land-/Amtsgericht Bonn und den ambulanten Sozialen Dienst Bonn mit Dienstsitz in Euskirchen
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die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Behörden des nachgeordneten Geschäftsbereichs
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die Beschaffung von Frankier- und sonstigen Postbearbeitungsmaschinen für Behörden des nachgeordneten Geschäftsbereichs
Mit dem Haushaltsjahr 2010 ist die im Jahr 2006 auf Ebene der Mittelbehörden der Justiz NRW begonnene Personalausgabenbudgetierung fortgeführt worden. Die Besetzung der vom JM zugewiesenen Planstellen/Stellen war damit auch im Jahr 2010 nicht nur vom Vorhandensein einer verfügbaren Planstelle/Stelle abhängig, sondern auch von der Frage, ob das zugewiesene Personalausgabenbudget ausreichend ist und die Besetzung der Stelle zulässig ist. Die Bewirtschaftung des bereitgestellten Personalausgabenbudgets von rund 176 Mio. Euro hat zu einer den Stellenführungsmöglichkeiten entsprechenden Besetzung von Stellen geführt. Auch das Jahr 2010 war dabei gekennzeichnet von weiteren Stellenkürzungen.
Kosten- und Leistungsrechnung
Seit dem Jahr 1998 wurden mit dem Projekt "KICK" bei verschiedenen Gerichten und Behörden der Justiz des Landes NRW Kosten- und Leistungsrechnungen im Sinne von § 7 III LHO eingerichtet.
Den Schwerpunkt bildete dabei die ordentliche Gerichtsbarkeit, die seit 2005 die vier Landgerichte und 21 Amtsgerichte der Landgerichtsbezirke Bochum, Bonn, Detmold und Duisburg mit einer Kosten- und Leistungsrechnung ausgestattet hat. Ziel der Kosten- und Leistungsrechnung ist es, die insgesamt entstandenen Kosten verursachungsgerecht den Kostenträgern zuzuordnen und somit die Grundlage für die Ermittlung von Produktkosten für den Kostenvergleich, die Binnensteuerung und die Aufstellung von Produkthaushalten zu schaffen.
2009 wurde auf Basis der in den Jahren 2006-2008 erhobenen Daten ein Kostenvergleich der Amtsgerichte durchgeführt. Da in den Betreuungssachen, Zivil- und Familiensachen die Kostenschwerpunkte lagen, wurden diese einer näheren Betrachtung unterzogen. Die Ergebnisse dieser Analyse flossen in einen Abschlussbericht ein. Auf dessen Grundlage ist im Jahr 2010 festgelegt worden, dass das Produkt „Betreuungssachen“ näher durch die Arbeitsgruppe untersucht werden soll, um mögliche Steuerungsansätze in diesem Bereich herauszuarbeiten.
Ferner wurde im Jahr 2010 die im Vorjahr begonnene Erfassung der Daten zur Kosten-Leistungsrechnung bei den Oberlandesgerichten fortgeführt. Gemeinsam mit dem Justizministerium und den beiden anderen Oberlandesgerichten wurde der Produktplan mit den entsprechenden Produktbeschreibungen fortgeschrieben und an die sich aus der Praxis ergebenden Bedürfnisse angepasst.
Zentrale Beschaffungen
Das Dezernat 3 ist zentrale Beschaffungsstelle für die bei den Justizbehörden des Bezirks (z.T. einschließlich der Fachgerichte und der Justizvollzugsanstalten) notwendigen Geräte, Maschinen und Einrichtungsgegenstände sowie für die erforderlichen Materialien des Geschäftsbedarfs - ohne IT -. Zur Sicherstellung des Bedarfs werden im Rahmen von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren längerfristige Bezugsverträge mit Abnahmeverpflichtungen und festen Preisbindungen abgeschlossen. Durch die konzentrierte Ausschreibung des Bedarfs der Behörden an Maschinen und Geräten wird eine wirtschaftliche Beschaffung der Gegen-stände sichergestellt.
Seit Februar 2005 erfolgt im Rahmen der zentralen Beschaffung der Warenabruf der Bedarfsstellen mit dem elektronischen Bestellsystem eZIB2 des Oberlandesgerichts Köln. Das bereits bei der Zentralen IT-Beschaffungsstelle (ZIB) seit einigen Jahren im Einsatz befindliche e-commerce-System ermöglicht in seiner aktuellen Version auch die Bestellung für die Produktgruppen Bürobedarf, Papier und Möbel und wird inzwischen von allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Oberlandesgerichtsbezirks sowie von allen der konzentrierten Beschaffung angegliederten Behörden der Fachgerichtsbarkeiten und den Justizvollzugsanstalten genutzt.
Zentrale Vergabe- und Beschaffungsmaßnahmen wurden durch das OLG Köln für die Bereiche
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Telekommunikationsanlagen
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Frankier- und sonstige Postbearbeitungsmaschinen
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Fahrbare und stationäre Stahlregalanlagen
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Großkopiersysteme
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Tonerkartuschen
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Faxgeräte
durchgeführt.
Die Vergabeverfahren für die Beschaffung von
werden seit dem Jahr 2008 durch sog. Lead Buyer ressortübergreifend landesweit durchgeführt. Langfristig ist in der Landesverwaltung vorgesehen, die Beschaffung für weitere Produktgruppen ressortübergreifend zu bündeln.
Betrieblicher Arbeitsschutz
Im Jahr 2010 ist der betriebliche Arbeitsschutz gem. den Regelungen zur Neuorganisation des Arbeitsschutzes durchgeführt worden. Dies bedeutet eine
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zentrale Steuerung und Festlegung der Maßnahmen durch den beim Justizministerium NRW eingerichteten Zentralen Arbeitsschutzausschuss (ZASA) und die
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zentrale Erbringung sämtlicher Dienstleistungen im Bereich des Arbeitsschutzes durch einen bezirksweit tätigen Dienstleister.
Das Oberlandesgericht Köln hat dabei die koordinierende Funktion im Hinblick auf Mittelverteilung, Organisation und Abstimmung mit dem Dienstleister für alle Justizbehörden im OLG-Bezirk Köln (ohne Justizvollzug) übernommen.
Im Jahr 2010 wurden gemeinsam mit dem beauftragten Dienstleister bei zahlreichen Dienststellen sog. Aktionstage des Arbeitsschutzes (teilweise in Verbindung mit Gesundheitstagen) durchgeführt. Schwerpunkt der Maßnahmen bildeten die nach dem Arbeitsschutzgesetz bzw. der Bildschirmarbeitsplatzverordnung durchzuführenden Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen. Insgesamt wurden dabei im letzten Jahr rund 1.700 Arbeitsplätze begutachtet.