Oberlandesgericht Köln

Startseite | Übersicht | Impressum | RSS-Feed(s) abonnieren |

Rechtsprechung

Informationen der einzelnen Senate mit ihen Aufgaben, Zuständigkeiten und Leistungen

Die Aufgaben der Rechtsprechung wurden beim Oberlandesgericht Köln im Jahr 2010 (Stand 31.12.2010) von 112 Richterinnen und Richtern in 27 Zivilsenaten, zwei Strafsenaten und je einem Senat für Notarsachen und Kartellsachen wahrgenommen. Seit dem 01.01.2011 ist ein weiterer (28. Zivilsenat) eingerichtet, der für Verfahren zuständig ist, in denen die Beteiligten ihr Einverständnis mit der Durchführung der mündlichen Verhandlung in englischer Sprache erklärt haben.

Das Richterkollegium setzte sich zusammen aus dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, der Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten, 26 Vorsitzenden Richterinnen und Richtern am Oberlandesgericht, 74 Richterinnen und Richtern am Oberlandesgericht, 1 Professorin sowie 7 Richterinnen und Richtern am Landgericht/Amtsgericht, die zum Zwecke der Erprobung an das Oberlandesgericht abgeordnet waren. Hinzu kommen 3 richterliche Mitarbeiter/innen, die ausschließlich in der Verwaltungsabteilung eingesetzt waren.

Bei dem Oberlandesgericht Köln gingen im Jahr 2010
    9.148  Berufungen und Beschwerden in Zivil- und Familiensachen
sowie
    1.772  Revisionen und Rechtsbeschwerden sowie sonstige Verfahren in Strafsachen ein.

Darüber hinaus sind bei dem Oberlandesgericht Köln für einige Sachgebiete Spezialzuständigkeiten konzentriert.

Eine Gesamtübersicht über die Verteilung der Verfahren auf die einzelnen Senate können Sie dem aktuellen Geschäftsverteilungsplan entnehmen.


 

© Oberlandesgericht Köln, 2012