Oberlandesgericht Köln

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Leistungsbericht

Jahresbericht über Leistungen, Aufgaben und Planungen

Das Oberlandesgericht Köln ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und nimmt als eines von drei Oberlandesgerichten im Land Nordrhein-Westfalen Aufgaben der Rechtsprechung und der Justizverwaltung wahr. Mit diesem Jahresbericht stellt es seine Aufgaben, Leistungen und Planungen vor.

Im Bereich der Rechtsprechungsaufgaben ist das Oberlandesgericht Köln 
Berufungs-, Beschwerde- und Revisionsgericht für die 
Landgerichte: Aachen, Bonn und Köln
sowie die Amtsgerichte:

Landgerichtsbezirk Aachen Landgerichtsbezirk Bonn Landgerichtsbezirk Köln
Aachen Bonn Bergheim
Düren Euskirchen Bergisch Gladbach
Eschweiler Königswinter Brühl
Geilenkirchen Rheinbach Gummersbach
Heinsberg Siegburg Kerpen
Jülich Waldbröl Leverkusen
Monschau   Wermelskirchen
Schleiden   Wipperfürth
    Köln

In Zivilsachen entscheidet das Oberlandesgericht Köln über Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der drei vorgenannten Landgerichte. 

In Familiensachen entscheidet das Oberlandesgericht Köln über Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der 23 vorstehend genannten Amtsgerichte.

In Straf- und Bußgeldsachen obliegen dem Oberlandesgericht Köln die Entscheidungen über Revisionen gegen die Berufungsurteile der drei Landgerichte, über die Sprungrevisionen gegen die Strafurteile der 23 Amtsgerichte und über die Rechtsbeschwerden gegen die Entscheidungen der Amtsgerichte in Bußgeldsachen. 

Diese Aufgaben der Rechtsprechung werden beim Oberlandesgericht Köln durch 27 Zivilsenate, davon acht Senate für Familiensachen, und zwei Strafsenate, die zugleich Senate für Bußgeldsachen sind, wahrgenommen. Ein Zivilsenat ist zugleich auch Schifffahrtsobergericht für die Binnenschifffahrt auf dem Rhein und der Mosel. Darüber hinaus sind beim Oberlandesgericht Köln jeweils ein Senat für Notarsachen und Kartellsachen eingerichtet.

Im Bereich der Verwaltungsaufgaben ist das Oberlandesgericht Köln auch eine wichtige Verwaltungsbehörde, und zwar eine sog. Mittelbehörde, die unmittelbar dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen unterstellt ist. Als Mittelbehörde ist das Oberlandesgericht vorgesetzte Behörde für die Gerichte des Oberlandesgerichtsbezirks und damit wichtiges Bindeglied zwischen den örtlichen Land- und Amtsgerichten und dem Justizministerium. 

In diesem Rahmen nimmt das Oberlandesgericht Köln eine Vielzahl von überörtlichen Aufgaben, Entscheidungen und Planungen für den gesamten Bezirk, bestehend aus den vorgenannten Gerichten, wahr. Zum Teil sind beim Oberlandesgericht Köln auch zentrale Einrichtungen für den Justizbereich des gesamten Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelt. 

 

  • Rechtsprechung
    Informationen der einzelnen Senate mit ihen Aufgaben, Zuständigkeiten und Leistungen
  • Verwaltung
    Aufgaben, Zuständigkeiten und Leistungen der Verwaltungsabteilung

 

© Oberlandesgericht Köln, 2012